Zahnzusatzversicherung

Die Gesundheitskosten für Versicherte steigen stetig an. Gleichzeitig wird aber das Leistungspaket der Krankenkassen auch für zahnärztliche Behandlungen immer schmäler. Besonders im Bereich der Zahnersatzleistungen kann es für den Versicherungsnehmer teuer werden, da die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) diese Kosten in der Regel nicht oder nur teilweise übernehmen. Die verbleibende Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag und den tatsächlichen Kosten der Zahnbehandlung müssen Kassenpatienten als Eigenanteil selbst zahlen. Wer diese finanzielle Lücke schließen möchte, kann eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Diese erstattet die Kosten, die von der GKV nicht oder nur anteilig übernommen werden. Welche Leistungen eine gute Zahnzusatzversicherung beinhalten sollte und wie hoch die Beiträge ausfallen, wird im Folgenden genauer betrachtet.

Basisleistungen der GKV


Sie benötigen eine kostenintensive zahnärztliche Behandlung, aber Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Hälfte der Kosten? Die Differenz bleibt nun an Ihnen hängen und Sie wissen gar nicht, wie Sie das Geld aufbringen sollen? Das muss nicht sein, denn eine private Zahnzusatzversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Wenn Sie beispielsweise einen neuen Zahn brauchen, übernimmt die GKV nur 60 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung. Das heißt, es werden nur einfache Standardbehandlungen bezuschusst. Die GKV bietet Ihnen also lediglich einen Basisschutz und das reicht in den meisten Fällen nicht aus. Ebenso sind die gesetzlichen Leistungen für Prophylaxe-Maßnahmen und kieferorthopädische Eingriffe eingeschränkt. Die private Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücken.

Leistungspaket der Zahnzusatzversicherung


Generell können private Zahnzusatzversicherungen Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, professionelle Zahnreinigungen und Kieferorthopädie erstatten. Allerdings hängt es vom jeweiligen Tarif ab, welche Leistungsbereiche versichert sind und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Daher ist es wichtig, vor Vertragsabschluss einen Versicherungsvergleich durchzuführen, um den geeigneten Tarif zu finden. Doch auf welche Leistungen sollte man nun besonders achten? Für ältere Versicherungsnehmer haben in der Regel Zahnersatzleistungen wie etwa Kronen, Brücken, Inlays oder Implantate höchste Priorität. Vor allem Implantate sind sehr teuer und werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur zu einem kleinen Teil abgedeckt. Die GKV übernimmt nur bis zu etwa 20 Prozent der Gesamtkosten für Zahnarzt, Materialien und Labor. Es gibt in der Zahnzusatzversicherung sehr gute Tarife, die bei Zahnersatzmaßnahmen mit kostspieligen Materialien mindestens 90 Prozent der Kosten oder sogar mehr übernehmen. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, die Zahnersatzkosten über günstigere Tarife weitgehend abzudecken. Hier entfallen dann aber Leistungen zur Zahnbehandlung oder Prophylaxe.

Einen ersten Überblick über die verschiedenen Tarife und ihre Leistungspakete können Sie sich zwar auf den gängigen Vergleichsportalen im Internet verschaffen, aber eine fachkundige Beratung durch den Experten wird dadurch nicht ersetzt.

Worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten


Sie haben den Entschluss gefasst, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, sind aber nicht sicher, worauf sie bei der Tarifwahl achten sollten? Zunächst sollten Sie Ihre individuellen Bedürfnisse genau überdenken, um einen gezielten Tarifvergleich durchführen zu können. Für ältere Versicherungsnehmer ist es sinnvoll, einen Tarif mit guten Leistungen in den Bereichen Zahnbehandlung und Zahnersatz zu wählen. Das heißt, es sollten neben teuren Zahnersatzmaßnahmen wie Implantate und Keramikbrücken auch aufwendige Zahnbehandlungen wie etwa Parodontose- oder Wurzelbehandlungen abgesichert sein. Für Kinder und Jugendliche sollten kieferorthopädische Eingriffe und Prophylaxe-Maßnahmen wie beispielsweise Zahnreinigungen und Zahnversiegelungen mit abgedeckt sein. Gerade diese Altersgruppen benötigen häufig kostenintensive Zahnkorrekturen oder teure Zahnspangen. Allerdings kann auch für Erwachsene der Besuch beim Kieferorthopäden notwendig werden, wenn etwa vorhandene Fehlstellungen zu korrigieren sind. Doch beachten Sie: Die private Zahnzusatzversicherung zahlt solche Korrekturmaßnahmen nicht, wenn die Fehlstellung schon vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde.
Die Kosten für eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung übernimmt jede gute Zahnersatzversicherung unabhängig vom Alter des Versicherten ganz oder teilweise.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für zahlreiche Behandlungsmaßnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen. So wird beispielsweise die Wurzelbehandlung nur für einen sogenannten ‚erhaltungswürdigen‘ Zahn übernommen. Sind die Bedingungen dafür nicht erfüllt, zahlt der Patient aus eigener Tasche. Kunststofffüllungen etwa übernimmt die GKV nur für die sichtbaren Vorderzähne.

Wer sich also in Sachen Zahnbehandlungen auf die GKV verlässt, ist oftmals verlassen. Leistungsminimierung und Kostensenkung sind heutzutage das Motto. Doch diesem Dilemma können Sie mit einer guten Zahnzusatzversicherung entgegenwirken.

Kosten der Zahnzusatzversicherung


Für junge Erwachsene um die 30 gibt es schon Zahnzusatztarife ab zehn Euro monatlich. Mit dem Anspruch auf weniger Leistungen geht es auch noch günstiger. Allerdings können die Kosten für einen guten Tarif nicht pauschal definiert werden. Denn neben dem benötigten Leistungsumfang kommt es auch auf persönliche Faktoren des Versicherten an. So spielt beispielsweise das Alter bei Versicherungsabschluss eine Rolle für die Preiskalkulation. Die Beiträge können monatlich oder jährlich bezahlt werden. Wer sich auf die jährliche Zahlungsweise festlegt, erspart der Versicherung Aufwand und erhält dafür möglicherweise einen Rabatt.

Es gibt bei Zahnzusatzversicherungen generell zwei Arten der Beitragskalkulation: nach Art der Lebensversicherung oder nach Art der Schadensversicherung. Worin unterscheiden sich diese beiden Varianten der Kalkulation nun? Nach Art der Lebensversicherung berechnete Tarife beinhalten die Ansparung von Altersrückstellungen. Diese Rückstellungen sollen dafür sorgen, dass die Beiträge, die Versicherte im Alter zahlen müssen, möglichst stabil bleiben. Zwar sind Beitragserhöhungen wegen gestiegener Ausgaben des Versicherers dennoch möglich, aber extreme Beitragserhöhungen können durch die Rückstellungen vermieden werden.
Tarife, die nach Art der Schadensversicherung kalkuliert werden, bilden keine Altersrückstellungen. Daher ist der Beitrag anfangs zwar etwas niedriger, steigt dafür aber regelmäßig an. Die Erhöhung kann jährlich erfolgen oder bei Altersgruppen-Tarifen alle fünf bis zehn Jahre, da mit zunehmendem Alter auch das Risiko für Zahnerkrankungen steigt. Diese Kalkulationsart wird von den meisten Versicherern verwendet.

Tarife, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind, bringen nämlich einen Nachteil mit sich. Möchten Sie irgendwann einmal den Anbieter wechseln, können Sie die bis dahin angesparten Altersrückstellungen nicht mitnehmen.

Tarife ohne Wartezeit


Die meisten Tarife der Zahnzusatzversicherungen beinhalten eine Wartezeit von drei bis acht Monaten, bis Versicherte die Leistungen in Anspruch nehmen können. Doch es gibt auch Tarife, die Ihre Leistungen sofort ab Versicherungsbeginn zur Verfügung stellen. Zwar hat der Versicherte hierbei keine Wartezeit einzuhalten, muss in den ersten Jahren jedoch meist mit deutlich begrenzten Erstattungen vorliebnehmen.

Benötigen Sie hingegen nach einem Unfall zahnärztliche Behandlungen, zahlt die Versicherung auch bei Tarifen mit Wartezeit sofort. Für die professionelle Zahnreinigung wird in der Regel auch keine Wartezeit veranschlagt.

Beachten Sie:

Wenn Sie einen Tarif ohne Wartezeit gewählt haben, werden kurz nach Versicherungsbeginn gestellte Leistungsanträge ganz genau unter die Lupe genommen. Der Versicherer fordert dazu häufig die Patientenakte des Versicherten vom behandelnden Zahnarzt an. Denn Schäden, die schon bei Vertragsabschluss durch einen Zahnarzt dokumentiert wurden, sind bei den meisten Anbietern vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Fazit


Wer nur gesetzlich versichert ist, muss bei Zahnbehandlungen mit der kostengünstigen Regelversorgung durch die Krankenkasse vorliebnehmen. Denn die GKV beteiligt sich nur mit einem geringen Festzuschuss an den erforderlichen zahnmedizinischen Maßnahmen. Sind dann einmal aufwendigere Zahnbehandlungen oder ein teurer Zahnersatz, der schnell mal in die Tausende gehen kann, notwendig, zahlen die Versicherten kräftig drauf. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung schafft hier Abhilfe, denn eine gute Versicherung übernimmt je nach Tarif mindestens 90 Prozent der Behandlungs- und Materialkosten oder mehr.

Versicherte sollten die verschiedenen Tarifangebote der Versicherer unbedingt vergleichen und dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf das enthaltene Leistungspaket achten. Allerdings ist der Markt für Zahnzusatzversicherungen sehr dynamisch, sodass Versicherte sich oftmals in dem unüberschaubaren Tarifdschungel nicht zurechtfinden. Sind Sie also auf der Suche nach einem passenden Tarif, sollten Sie einen Experten zurate ziehen, der beim Vergleich von Preis und Leistung vor allem ihre persönlichen Bedürfnisse berücksichtigt.

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